Voraussetzungen für die Teilnahme/ AGB
1. Gesundheit und Impfschutz
Im Interesse aller Teilnehmer stellt der Lehrgangsteilnehmer sicher, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Am Training können außerdem nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen. Der Impfpass ist daher in der ersten Stunde vorzulegen. Für Pensionshunde wird die Kopie des Impfpasses mit Mikrochipnummer benötigt. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule zu informieren.
2. Haftung des Teilnehmers
Der/die Unterzeichnende versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den oben genannten Hund besteht, die den Besuch einer Hundeschule bzw. Hundepension mit einbezieht. Wir bitten dennoch darum, eine Kopie der Versicherungspolice in der 1. Stunde mitzubringen. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von sich selbst oder von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung (Gruppenstunden und Einzelunterricht) und des Hundepensionsaufenthaltes verursachten Schäden, auch an der Ausstattung der Hundeschule/Hundepension, im Sinne der §§ 833,834 BGB als Tierhalter. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entsprechend zu informieren. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, sollte die Versicherung den Schaden nicht regulieren oder wenn ein Dritter für ihn an der Ausbildung teilnimmt.
3. Haftung der Hundeschule
Die Hundeschule haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse, Einzelstunden sowie für die Pension bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form und ist daher schriftlich, mündlich, telefonisch, auch per Fax oder email möglich.
5. Fälligkeit und Bezahlung
Die Kurs- oder Pensionsgebühr ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden wie auch für die Hundepension mit der Anmeldung fällig und im Voraus zu bezahlen, bei Einzelstunden spätestens beim 1. Termin. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.
6. Stornierugskosten Pension und Gruppenkurse
Bei Rücktritt von vereinbarten Pensionsleistungen und der Teilnahme an Gruppenkursen durch den Hundehalter betragen die Stornierungskosten: bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 20 %, ab 29 Tagen vor Leistungsbeginn 50 %, ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn 100 % des Preises. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (per Post, Fax oder email).
Bei vorzeitiger Beendigung des Pensionsaufenthaltes, der Gruppenkurse oder bei Einzeltraining im ermäßigten 5er- oder 10er-Block, die nicht von der Hundeschule zu vertreten ist, sondern durch das Verschulden des/der Teilnehmers/in zustande kommt, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Bei Abwesenheit an einzelnen Gruppenkursterminen verfallen diese. Die Betreiberin der Hundeschule ist jedoch bemüht, wenn möglich, in einem anderen Gruppenkurs einen Ersatztermin anzubieten.
7. Kurzfristige Absage, Nichterscheinen des/der Kursteilnehmers/-in bei Einzelunterricht und Tagespension
Die Absage eines vereinbarten Termins bedarf keines bestimmten Grundes und keiner bestimmten Form und ist daher schriftlich (per Post, Fax oder email), oder telefonisch (Festnetz, auch AB oder als sms) unter den unten stehenden Kontaktdaten möglich.
Sagt der/die Kursteilnehmer/-in allerdings erst kurzfristig nach 14:00 Uhr des dem Termin vorausgehenden Werktages ab, oder erscheint nicht oder die vereinbarte Unterrichtsstunde bzw. Tagespensionsaufenthalt wird durch das Verschulden des/der Teilnehmers/in vorzeitig abgebrochen, werden keine Gebühren erstattet bzw. sind diese ausnahmslos in voller Höhe fällig.
In dringenden Einzelfällen, z.B. Krankheit des Tieres, des Halters oder eines Familienangehörigen, kann ein Ersatztermin für die Einzelunterrichtseinheit vereinbart werden. Die Hundeschule behält sich jedoch vor, einen Nachweis über den Grund der Verhinderung zu fordern.
Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin in Rücksprache mit dem/der Kursteilnehmer/-in abgestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nicht termingerecht abgesagt oder ohne Absage bzw. ohne Vereinbarung eines Ersatztermins nicht wahrgenommen werden, werden ausnahmslos abgerechnet und die Zahlung ist sofort fällig.
8. Kommunikation
Für eine schnelle und zuverlässige Kommunikation stehen Telefon (Festnetz), Fax, email und der Postweg zur Verfügung. Insbesondere alle Nachrichten, die eine Beantwortung erfordern, bedürfen der Textform, also schriftlich (per Post, Fax oder email). Mitteilungen über messenger oder facebook etc. werden nicht anerkannt.
9. Verschiebung einer Unterrichtsstunde durch die Hundeschule
Kurse und Einzelunterricht finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte trotzdem einmal aus besonderem Grund (z.B. Krankheit Trainerin) eine Unterrichtseinheit ausfallen, wird selbstverständlich in Abstimmung mit den Kursteilnehmern/-innen ein Nachholtermin vereinbart.
10. Ersatzteilnehmer
Falls der/die Kursteilnehm.er/-in nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Die Hundeschule ist nur in begründeten Fällen berechtigt abzulehnen (z.B. Krankheit oder Unverträglichkeit des Hundes).
11. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Gerichtsstand
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag hiervon unberührt. Als Gerichtsstand gilt -soweit zulässig – Ebersberg vereinbart.